TÜV-Gutachten

Gutachten für Ihre Motoroptimierung

Gutachten zum Eintragen der Mehrleistung für Softwaretuning: ab Euro 199,-

Bei unserem Teilegutachten handelt es sich um ein speziell für Ihr Fahrzeug erstelltes Gutachten.

Haben Sie Fragen zum Thema Gutachten?

Kontaktieren Sie uns einfach, wir sind stehts bemüht Ihre Fragen zu beantworten.

DTE-Systems Teilegutachten inklusive

DTE Systems liefert zu mehr als 4.000 Fahrzeugen ein Chiptuning Teilegutachten. Damit kann bei jeder Prüfstelle die erforderliche Änderungsabnahme unkompliziert durchgeführt werden.

Diese Abnahme dauert nur wenige Minuten und wird zum Beispiel vom TÜV, der DEKRA oder auch einem KÜS-Sachverständigen übernommen. So ist der legale Betrieb auch ohne eine aufwändige und teure Einzelabnahme (§21 StvZo) möglich.

Sämtliche von uns in Auftrag gegebene Teilegutachten sind durch anerkannte Prüforganisationen ausgestellt worden, die eine Akkreditierung vom Kraftfahrbundesamt besitzen. Demnach sind sämtliche unserer Teilegutachten uneingeschränkt in Deutschland und Österreich gültig und werden von jeder anerkannten Prüfstelle akzeptiert. Achten Sie bitte in unserem Shop darauf, ob ein Hinweis „mit Teilegutachten“ vorhanden ist. Laufend werden von uns für viele weitere Fahrzeuge Zertifizierungen vorgenommen oder sind in Vorbereitung. Lesen Sie selbst, wie Prüforganisationen unseren Produkten die Leistungssteigerung, Verträglichkeit in Bezug auf das Fahrverhalten und die Einhaltung der Emissionswerte bestätigt. Hier finden Sie beispielhaft ein solches Teilegutachten zur Ansicht.

Chiptuning PowerControl mit TÜV-Teilegutachten
Klärung von Teilegutachten und Versicherung – muss das sein?
Ja! Ohne Teilegutachten führt der Einbau dazu, dass die allgemeine Betriebserlaubnis des gesamten Pkw sofort erlischt. In diesem Fall ist ein zulässiger Betrieb durch die Wiederherstellung der allgemeinen Betriebserlaubnis nur im Wege einer Einzelabnahme mit einer Einzelvorführung bei einem zuständigen Prüfdienst nach § 21 StVZO möglich.

Rechtliche Hinweise Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Betrieb eines Fahrzeugs ohne Durchführung der Änderungsabnahme durch eine Prüfinstitution nebst Eintragung in die Papiere nicht nur zu dem Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt, sondern damit einhergehend auch der Verlust des Versicherungsschutzes verbunden ist. Im Übrigen gilt, dass jede Leistungssteigerung durch ein Chiptuning Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller haben kann.